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BB 2022, 979
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Die Anhörung war ernüchternd: Zwar haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft die geplanten Entlastungen der Arbeitnehmer durch die Regierungskoalition begrüßt, gleichwohl sind die Maßnahmen aus ihrer Sicht nicht ausreichend wegen der massiven Energiepreiserhöhung. Kritisiert wurde auch der bürokratische Aufwand für die Unternehmen, aufgrund der rückwirkenden Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages und der Werbungskostenpauschale. Die Erhöhung soll rückwirkend zum 1.1. in Kraft treten. Um dies praktisch umzusetzen, müsse erst die Software der Lohnabrechnungsprogramme nach Verkündung des Gesetzes geändert werden. Dann sei u. U. das Jahr vorbei. Auch die Auszahlung der Energiepreispauschale wurde kritisiert. Eine Umsetzung sei wohl erst im September möglich. In der Kritik stand auch, dass die Erhöhung des Grundfreibetrages um 363 Euro auf 10 347 Euro nicht ausreichend sei, so der DGB und der Bund der Steuerzahler. Der Deutsche Steuerberaterverband kritisierte, dass der erhöhte Grundfreibetrag die kalte Progression nicht auffange. Der Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages Professor Jürgen Brandt regte an, auf die Besteuerung der Energiepauschale zu verzichten. So ließen sich auch die erwartbaren Probleme bei der Gewerbesteuer vermeiden. Insgesamt eine Anhörung, die den Eindruck erwecken könnte, jeder hat irgendetwas zu meckern. Dies greift aber zu kurz. Die vorgetragenen Kritiken sind unter Berücksichtigung der Wirkungen der Energie-Pauschale, Erhöhung des Grundfreibetrages und der Werbungskostenpauschale nach Steuern wohl mehr als berechtigt. Trotz der Kritik hat die Bundesregierung das zweite Entlastungspaket auf den Weg gebracht.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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