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BB 2021, 21
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Wir begrüßen Herrn Richter am BFH Prof. Dr. Matthias Loose als weiteres Mitglied im Beirat des Ressorts Steuerrecht des Betriebs-Berater. Matthias Loose wurde am 18. November 1965 in Dortmund geboren. Er lebt mit seiner Frau und seinen beiden gemeinsamen Kindern in Bochum. Nach dem Abitur am Lessing-Gymnasium in Bochum sowie dem Grundwehrdienst bei der Bundeswehr studierte Matthias Loose zunächst Rechts- und Geschichtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Er legte 1991 beim OLG Hamm die Erste Juristische Staatsprüfung ab und wurde 1993 an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum zum Thema “Rückstellungen für Umweltverbindlichkeiten” bei Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse mit der Gesamtnote “magna cum laude” promoviert. Bis zum Eintritt in das Referendariat im September 1992 war Matthias Loose wissenschaftliche Hilfskraft am Lehrstuhl für Steuerrecht der Universität Bochum. Er trat im September 1995 nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in die ordentliche Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen ein und war zunächst beim LG Arnsberg, später beim AG Arnsberg tätig. In den Jahren 1997 und 1998 wurde er zum Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen abgeordnet. Zum 1. Januar 1999 wurde Matthias Loose Finanzrichter beim FG Düsseldorf. 2011 wurde er zum Richter am BFH ernannt. Parallel zu seiner Tätigkeit in der Finanzgerichtsbarkeit wurde er ab 2005 Lehrbeauftragter an der Ruhr-Universität Bochum und dort 2013 zum Honorarprofessor ernannt. Matthias Loose ist Vorstandsmitglied im Verein der Richterinnen und Richter am BFH, einer Gruppierung des Deutschen Richterbundes. Er meldet sich kritisch nicht nur zu steuerrechtlichen Fragen zu Wort, sondern auch zu Personalien. So kritisierte er im Oktober 2020 die offenbar stark politisch geprägte Wahl von Dr. Anke Morsch und Dr. Hans-Josef Thesling zu Richtern am BFH (vgl. Stahlschmidt, BB 2020, 2517). Wissenschaftlich ist Matthias Loose nicht nur durch seine Mitwirkung am führenden Kommentar zur Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Tipke/Kruse) sowie sein Lehrbuch zur Erbschaftsteuer (einschließlich Schenkungsteuer und Bewertung) hervorgetreten, sondern u. a. auch seine Mitherausgeberschaft des Kommentars zum Bewertungsgesetz (mit Stenger) und die Mitherausgeberschaft des führenden Kommentars zum Erbschaftsteuergesetz (mit von Oertzen). Willkommen im Kreis unserer Beiräte, auf gute Zusammenarbeit!
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Chefredakteur Betriebs-Berater

 
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