Im Blickpunkt
Unter der Überschrift “Mehr Biss für die Finanzaufsicht” haben am 7.10.2020 Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht auf einer Pressekonferenz den Aktionsplan zur Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte erläutert, der nach dem Wirecard-Skandal entwickelt und jetzt vom Bundeskabinett diskutiert wurde. Einige der wichtigsten Punkte sind: Das Bilanzkontrollverfahren soll dahingehend reformiert werden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) “künftig mehr Kompetenzen und Durchgriffsrechte gegenüber Unternehmen” erhält. Bei Anlass- und Verdachtsprüfungen soll die BaFin dann allein zuständig sein und personell, finanziell und technisch hinreichend dafür ausgestattet werden. Bei Routineprüfungen soll das bisherige zweistufige Prüfverfahren einer privatrechtlich organisierten Prüfstelle für Rechnungslegung und der BaFin als behördlicher Instanz beibehalten werden. Die Prüfstelle würde dabei aber “enger an die BaFin angebunden” und hätte umfangreiche Berichts- und Auskunftspflichten gegenüber der BaFin. Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Abschlussprüfer soll die auch in der EU-Regelung enthaltene Höchstlaufzeit für Abschlussprüfermandate von zehn Jahren eingeführt werden (bislang 24 Jahre). Darüber hinaus ist bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (public interest entities – PIE) eine striktere Trennung von Prüfung und Beratung vorgesehen. Eine weitere Maßnahme soll in der Verschärfung der zivilrechtlichen Haftung von Abschlussprüfern bestehen. So sollen die Haftungshöchstgrenze bei grober Fahrlässigkeit abgeschafft und die Haftungshöchstgrenze bei der Prüfung von PIE deutlich angehoben werden. Schließlich ist eine Verschärfung des Bilanzstrafrechts geplant: Der “falsche Bilanzeid” soll zu einem eigenen Straftatbestand werden, und es soll Strafverschärfungen für den Fall geben, dass der Abschlussprüfer ein unrichtiges Testat erteilt. In den PIE soll der Aufsichtsrat gestärkt werden und obligatorisch einen Prüfungsausschuss installieren, der im Unternehmen weitgehende Auskunftsrechte erhält. Scholz betonte, dass die Arbeit an den entsprechenden Gesetzentwürfen schon weit fortgeschritten sei, sodass in nicht allzu langer Zeit mit einer Einbringung in den Bundestag zu rechnen ist.
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft