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BB 2014, 1139
 
Im Blickpunkt

Arbeitnehmerdatenschutz – Arbeitgeber dürfen gemäß den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten von Bewerbern oder Beschäftigten erheben, verarbeiten oder nutzen, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses nötig ist. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1122) auf eine Kleine Anfrage (18/923) der Fraktion Die Linke. …

BB 2014, 1139

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