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BB 2021, 406
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Im Moment erlebt das förderale System der Bundesrepublik Deutschland mit der COVID-19-Pandemie einen Stresstest. So ist zu lesen, dass Gesundheitsämter zum Teil noch in der analogen Welt zu Hause sind und Nachverfolgungen nahezu ausschließlich auf Papier durchführen, während andere bereits digital arbeiten. Dies ist nicht nur in der Berichterstattung als nachteilig angesehen worden, von Digitalisierung keine Spur. Wie ist es aber um die Steuerverwaltung bestellt? Bekanntermaßen ist der Steuervollzug Ländersache, womit wir wieder beim Förderalismus angekommen sind. Es gab einmal einen Finanzminister, der träumte von der Bundesfinanzverwaltung (nicht nur für den Zoll) als Steuervollzugsorgan. Ob jemand an dieses Projekt geglaubt hat? Nun zumindest das Vorhaben KONSENS ist aus der Taufe gehoben worden. Dabei geht es um die “Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung”, für die bis 2022 immerhin 1,7 Mrd. Euro eingesetzt werden. Ob dieses Projekt zum Ziel führt? Aus Sicht des Bundesrechnungshofes möglicherweise nicht, da er zwischen Bund und Ländern wesentliche Dissenspunkte ausgemacht hat, die eine zeitgerechte und vollständige Umsetzung des Vorhabens bedrohen. Die Schlussfolgerung des Bundesrechnungshofes ist, dass das BMF darauf hinwirken möge, Risikominimierungsmaßnahmen zu ergreifen, um dem Projekt doch noch zum Erfolg zu verhelfen. Die Mahnung erinnert angelehnt an Mk 1, 1-3 an: “Ein einsamer Rufer in der Wüste.”
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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