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BB 2009, 317
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Auf der Jahrespressekonferenz der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR) betonte Präsident Dr. Herbert Meyer, dass ein wesentlicher Teil der Arbeit in der Prävention liege. Zu diesem Zweck soll auch ein sog. Pre-Clearance, “also die Möglichkeit, dass die Unternehmen vor Abschlusserstellung bei komplexen Sachverhalten entsprechende Voranfragen bei der DPR stellen” können, eingeführt werden. Meyer hofft, dass die Gespräche mit den zuständigen Stellen zur Erarbeitung eines vereinfachten Verfahrens, bei dem ggf. nur mündlich Auskünfte erteilt werden, im ersten Halbjahr 2009 zum Abschluss kommen werden. Der aktuelle Tätigkeitsbericht der DPR ist abrufbar unter www.frep.info.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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