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BB 2008, 1161
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Die Riesenwelle der Ordnungsgeldverfahren wegen unterlassener Offenlegung des Jahresabschlusses (vgl. dazu schon BB 2008, 769 und 938) rollt weiter: Nachdem das Bundesamt für Justiz seit Jahresanfang rund 350 000 Ordnungsgeldandrohungen verschickt hat, erfolgen nun die ersten Festsetzungen. Danach haben die Unternehmen 14 Tage Zeit, Beschwerde beim allein für dieses Verfahren zuständigen LG Bonn einzulegen. Das Gericht hat vorsorglich schon zehn neue Kammern für Handelssachen eingerichtet; das Land hat bislang dafür zunächst 14 zusätzliche Richterstellen geschaffen. Besondere Probleme bergen diese Verfahren bei insolventen Unternehmen. So hat das LG Bonn jetzt entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn die Androhungsverfügung vom Bundesamt an die insolvente Gesellschaft “c/o Insolvenzverwalter” versandt wird. Lesen Sie dazu in diesem Heft den Entscheidungsreport von Flitsch sowie den Standpunkt von Krieg.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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