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BB 2014, 3073
 

Im Blickpunkt

Abbildung 1

“Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung” – das Bewusstsein für Kostenfolgen von Gesetzen ist mit dem entsprechenden Regierungsprogramm und der Gründung des Normenkontrollrats (NKR) in 2006 erheblich gewachsen. Bezog sich das Konzept zunächst nur darauf, mit bestehenden Informationspflichten verbundene Kosten messbar und nachprüfbar zu senken, wurde das Programm und damit auch das Mandat des NKR 2011 um die Darstellung aller Kostenfolgen bundesgesetzlicher Regelungen erweitert. Ausweislich des vom NKR im Oktober 2014 vorgelegten Jahresberichts ist der jährliche Erfüllungsaufwand seit dem letzten Berichtszeitraum erheblich gestiegen (+9,2 Mrd. Euro). Zurückzuführen ist dieser Anstieg fast ausschließlich auf die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz. Lässt man das Gesetz außer Acht – so der Bericht – wäre im Berichtszeitraum erstmals ein Rückgang des jährlichen Erfüllungsaufwands zu verzeichnen gewesen. Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung stehen aber nicht nur national auf der Agenda; auch der neue Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat hierzu klare Signale gesetzt und den Vizepräsidenten Frans Timmermanns beauftragt, sich in besonderer Weise um das Thema “Smart Regulation” zu kümmern. Für eine effektive, aber auch effiziente Regulierung plädiert Brömmelmeyer auf der “Ersten Seite” des aktuellen Hefts. Mit der Möglichkeit, Unternehmen die Informationsverarbeitung der einzuhaltenden Gesetze zu erleichtern, setzt sich der Beitrag von Krebs/Jung auseinander, der die Einführung eines sog. Law Screening, eine Art Informationsfilter für anwendbare Gesetze, beleuchtet.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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