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BB 2021, 1750
 

Im Blickpunkt

Abbildung 12

Bundesfinanzminister Olaf Scholz twitterte am 10.7.2021 um 15:50: “Die G-20 Staaten haben sich heute alle hinter die globale #Mindeststeuer gestellt. Endlich können sich große Konzerne nicht mehr ihrer Steuerpflicht entziehen. Dafür habe ich lange gekämpft. Jetzt geht es an die Umsetzung, damit die Steuer ab 2023 greifen kann.” Könnte zu früh gejubelt sein? Inhaltlich wurde sich darüber geeinigt, dass Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro künftig einen Mindeststeuersatz auf ihre Gewinne von 15 Prozent zahlen müssen. Zugleich soll die Verteilung der Besteuerung neu geregelt werden, nämlich dergestalt, dass die Gewinne dort versteuert werden sollen, wo sie anfallen. Ob die Bundesrepublik dabei als Gewinner hervorgehen wird, bei einer exportorientierten Wirtschaft? Die OECD geht davon aus, dass das globale Körperschaftsteueraufkommen um bis zu 100 Milliarden Dollar zu steigern sei. Ob diese Rechnung aufgeht? Ende 2023 soll die Regelung in Kraft treten. Ohne Neu- bzw. Nachverhandlung von Doppelbesteuerungsabkommen ist dies kaum vorstellbar. Beim Blick auf die Verhandlungszeiten bei DBAs sollen zwei Jahre ausreichend sein, um diese zu verhandeln? Wie wird mit Verweigerern umgegangen? So sollen drei EU-Länder auch unter diesen sein, namentlich Irland, Estland und Ungarn. Für das Politikfeld der direkten Steuern ist innerhalb der EU die Einstimmigkeit erforderlich. Angesichts dieser offenen Fragen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, könnte der Jubel tatsächlich zu früh kommen!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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