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BB 2020, 2133
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Die Covoid-19-Pandemie offenbart die Schwäche der Finanzierung der Gemeinden über die von ihnen sehr geschätzte Finanzierungsquelle, nämlich die Gewerbesteuer. Sicherlich sind Kommunen und Gemeinden im Selbstverwaltungssystem die Schwächsten, eingebettet in die Gnade von Bund und Ländern. Dennoch muss die Frage erlaubt sein, ist es tatsächlich erstrebenswert auf eine derart volatile Steuerart zu setzen? Die niedrigere Wirtschaftsleistung lässt sowohl in diesem als auch im nächsten Jahr für die Gewerbesteuer nichts Gutes erwarten. Von den zwei wesentlichen Elementen, die gegen die Gewerbesteuer sprechen, zeigt sich derzeit die Konjunkturanfälligkeit. Aber auch die Verstärkung der unterschiedlichen Finanzkraft der Gemeinden durch unterschiedliche Hebesätze kann kaum als Errungenschaft angesehen werden. Im internationalen Vergleich stellt die Gewerbesteuer einen Fremdkörper dar. Durch die letzte Reform hat sie als Gewinnsteuer noch einmal an Bedeutung gewonnen. Auch die zahlreichen betriebswirtschaftlichen Kosten, die in die Bemessungsgrundlage eingehen, sind dogmatisch nur schwer zu rechtfertigen. All diese Gründe haben bisher nicht getragen, dem Fremdkörper im Steuersystem den Garaus zu machen. Während der Anfangsphase der Covid-19-Pandemie war Österreich der Staat mit Vorbildcharakter. Was wäre, wenn Österreich auch in puncto Gewerbesteuer zum Vorbild avancierte? Österreich hat die Gewerbesteuer mit der großen Steuerreform 1993/1994 abgeschafft und durch die lohnsummenbasierte Kommunalsteuer ersetzt!
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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