Im Blickpunkt
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) überraschte am 4.10.2020 mit einer Gesetzesinitiative für eine Regelung zu mobiler Arbeit (PM vom 4.10.2020). Unter der Feder von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil legte das BMAS dem Bundeskanzleramt einen Referentenentwurf vor, der Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf 24 Tage mobiler Arbeit einräumen soll (Handelsblatt online vom 6.10.2020). Da dies jedoch nicht in allen Branchen einheitlich durchgesetzt werden kann, soll den Arbeitgebern gestattet werden, diesen Anspruch im Ausnahmefall wegen entgegenstehender betrieblicher Gründe abzulehnen. Ferner werde den Arbeitgebern eine Frist von sechs Monaten gesetzt, in der sie über die individualvertraglichen Anträge ihrer Arbeitnehmer entscheiden müssen. Zwar weist das BMAS (zu Recht) auf die Problematiken des Arbeitsschutzes im Home-Office hin. Das Ministerium will hier die Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, da diese nach geltendem Recht für den Arbeitsschutz zuständig sind. Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies nicht zu kurz gedacht ist, da schon allein die Frage umstritten ist, ob ein Arbeitgeber wegen der Kollision zwischen Art. 12, 13 und 14 GG überhaupt auf den häuslichen Arbeitsplatz Zugriff und damit erst die Möglichkeit zur Gestaltung eines rechtssicheren Arbeitsplatzes hat. Das Bundeskanzleramt steht der Gesetzesinitiative nach Angaben des Handelsblattes nicht wohlwollend gegenüber und begründet dies mit den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages, über die der Vorstoß aus dem BMAS weit hinausgeht. Dies könnte zum Scheitern der Gesetzesinitiative führen.
Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht