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BB 2009, 2060
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Werden Anteile an gewerblichen Personengesellschaften veräußert, führt das bei der Ermittlung des gemeinen Werts zu Problemen z. B. bei der Abgrenzung zwischen Zwerg- und übrigen Anteilen bei Publikumsgesellschaften. Hecht/von Cölln bieten dafür Lösungsvorschläge an. Die Neuregelung der Verschmelzung von Auslandsfonds durch die Änderung des InvStG im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung begrüßen Brinkmann/Kempf. Sie sehen aber noch Anpassungsbedarf an internationale Standards.

Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht

 
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