Im Blickpunkt
Aufgrund des am 13.6.2014 in Kraft tretenden Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung wird es im deutschen Verbrauchsgüterkaufrecht zu einigen Neuregelungen und Änderungen kommen. So werden Unternehmern etwa weitergehende Informationspflichten bei Verbraucherverträgen auferlegt. Ferner sieht die gleichzeitige Novellierung des Widerrufsrechts künftig für “zusammenhängende Verträge” einen Widerrufsdurchgriff vor, so dass vom erklärten Widerruf folglich mehrere Verträge erfasst wären. Welche Verträge grundsätzlich jedoch als “zusammenhängend” zu qualifizieren sind, bleibt weitestgehend ungeklärt. Wendt/Lorscheid-Kratz analysieren in ihrem Beitrag den neuen Begriff der “zusammenhängenden Verträge” und zeigen die sich für die Praxis ergebenden Unsicherheiten bei der Anwendung der neuen Gesetzeslage auf.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht