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BB 2021, 469
 

Im Blickpunkt

Abbildung 7

Die Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie und der Vollzug der Hinzurechnungsbesteuerung waren Gegenstand einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 19/25805). In dieser ging es darum, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz bereits den dritten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-UmsG) an die Koalitionsfraktionen übermittelt hat, aber eine fristgerechte Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie immer noch nicht erfolgt ist, so dass die Europäische Kommission bereits am 24.1.2020 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat. Zu erfahren ist, dass die Meinungsbildung der Bundesregierung über den Referentenentwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes noch nicht abgeschlossen ist. Ferner erkennt man in der Antwort eine gewisse Gelassenheit der Bundesregierung, da die Umsetzung der Richtlinie noch während der Vertragsverletzungsklage beim EuGH möglich sei und dadurch ein Zwangsgeld vermieden werden könne. Auch inhaltlich ist die Bundesregierung noch nicht fertig, da noch keine Meinung zu der Frage existiert, ob das Investmentsteuerrecht weiterhin Vorrang vor der Hinzurechnungsbesteuerung haben soll. Interessant ist auch, dass keine Daten zur fiskalischen Auswirkung vorliegen, wenn der Vorrang des Investmentsteuerrechts aufgegeben und stattdessen die Doppelbesteuerung durch eine Anrechnungsregelung im Gesetz ersetzt wird. Bleibt zu hoffen, dass die Meinungsbildung bald endet!
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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