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BB 2020, 961
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Diskutiert wurde lange – am 22.4.2020 wurde nun der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Integrität der Wirtschaft auf der Homepage des BMJV veröffentlicht. Wesentlicher Teil des Entwurfs ist das sog. Verbandssanktionengesetz. Bereits am 21.4.2020 wurde er laut Mitteilung von Prof. Dr. Norbert Nolte und Dr. Marcel Michaelis, Rechtsanwälte bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, gegenüber dem Betriebs-Berater an die betroffenen Verbände zur Anhörung versandt. Die Zuleitung enthalte den nach § 47 Abs. 4 GGO erforderlichen Hinweis, dass es sich um einen Gesetzentwurf handele, der von der Bundesregierung noch nicht beschlossen worden sei. Den Verbänden wurde eine Frist zur Stellungnahme bis zum 12.6.2020 eingeräumt. Anschließend beginne die parlamentarische Sommerpause, so dass mit dem Beginn des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens im Sinne des Art. 76 GG durch Einbringung einer Gesetzesvorlage in den Bundestag durch die Bundesregierung wohl frühestens im Herbst dieses Jahres gerechnet werden könne. Die sich aus dem Gesetzentwurf ergebenden Auswirkungen auf die Compliance-Pflichten der Geschäftsleitung untersuchen Nolte/Michaelis in Heft 21 des Betriebs-Berater, das am 18.5.2020 erscheint.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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