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Im Blickpunkt

Abbildung 7

Nun hat die Notwendigkeit eines digitalen, einfacheren und wettbewerbsfähigeren Steuerrechts auch die EU erreicht. Der Berichterstatter des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des EU-Parlaments, Michalis Hadjipantela (Zypern) von der Europäischen Volkspartei (EVP) fordert in einem Initiativberichtsentwurf eine konsequente Ausrichtung der EU-Steuerpolitik auf Vereinfachung, Digitalisierung und verstärkte Zusammenarbeit zur Schaffung eines wettbewerbsfähigeren Steuerumfelds in Europa. Damit erhält die geplante Initiative zur Vereinfachung des EU-Steuerrechts (declutterin EU tax law) weitere Unterstützung. Der Verwaltungsaufwand soll verringert und steuerliche Maßnahmen besser auf die wirtschaftlichen Ziele der EU ausgerichtet werden. Die administrative Komplexität soll durch den Einsatz künstlicher Intelligenz gesenkt werden. So könnten Befolgungskosten durch KMU reduziert und die Steuerverwaltung effizient und nutzerfreundlich weiterentwickelt werden. Der hohe Verwaltungsaufwand und die hohe Komplexität durch DAC6 wird ausdrücklich erwähnt. Unklare Rechtsbegriffe, nationale Auslegungen und umfangreiche Meldepflichten brächten eine erhebliche rechtliche und organisatorische Belastung mit sich. Steuerliche Hemmnisse im Binnenmarkt müssten beseitigt werden. Die weiteren Verfahrensschritte sind zwei Abstimmungen: zum einen die Abstimmung im ECON, geplant für Juli, zum anderen die Abstimmung im Plenum, geplant für September. Auch der EU-Kommissar Wopke Hoekstra, zuständig für Steuern, fordert den Abbau der steuerlichen Komplexität. Mal sehen, was daraus wird.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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