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BB 2022, 405
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Der letzte Nebensatz in § 3 AO “. . . die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein . . .” ist Ausgangspunkt eines jeden Zielkonflikts zwischen Einnahmenerzielung und Lenkungseffekt. Bisher wenig beachtet, zieht am Horizont ein weiterer Zielkonflikt herauf, nämlich die Umstellung der Mobilität von Verbrennungsmotoren auf Elektromotoren. Der Kraftstoff ist ebenso wie der Strom einer der Hauptträger von Steuern und Abgaben. 66 % des Kraftstoffpreises sind durch Steuern und Abgaben getriggert. Dass die Energiesteuern einen erheblichen Anteil zur Staatsfinanzierung beitragen, ist unbestritten. Ebenso unbestritten ist, dass der Beitrag des Verkehrssektors zu den Umweltzielen nur durch massiven Einsatz von Elektromotoren zu erreichen ist. Dass dabei ideologische Kampflinien entstehen, soll an dieser Stelle ausgeblendet werden. Aber in finanzieller Hinsicht wird sich ein deutlicher Effekt ergeben, nämlich der Niedergang des Aufkommens der Abgaben und Steuern auf Kraftstoff. Zurückgehende Einnahmen sind aus Sicht der Politik natürlich eine Katastrophe. Dabei sind sie eine logische Folge der Lenkung und die Politik müsste über den Effekt jubeln. Spannend wird sein, was sich die Politik einfallen lässt, um diese Einnahmen zu kompensieren. Es drängt sich manchmal der Eindruck auf, dass es am Ende doch nicht nur um Lenkung geht, sondern primär mal wieder nur ums Geld!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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