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BB 2024, 2984
 

Im Blickpunkt

Abbildung 13

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), so seine PM vom 9.12.2024, veröffentlicht erstmals einen IDW-Advisory-Hinweis. Thema sei die Einführung von SAP S/4 HANA, weil dies die Unternehmen aktuell vor erhebliche Herausforderungen stelle. Da neben der Prüfung von Jahresabschlüssen die Beratung von Unternehmen ein weiterer großer Aufgabenbereich von Wirtschaftsprüfern sei, werde das IDW seine Mitglieder im Bereich Advisory künftig noch stärker unterstützen. Ziel sei es, Unternehmen und Beratern Leitlinien für die Einhaltung gesetzlicher Ordnungsmäßigkeits- und Sicherheitsanforderungen, die notwendige Anpassung des Internen Kontrollsystems (IKS) sowie die erforderliche Dokumentation zu bieten. “Mit dem ersten Advisory Hinweis leistet das IDW einen praxisorientierten Beitrag zur Unterstützung von Unternehmen und Beratern bei der digitalen Transformation. Die Hinweise richten sich an den Berufsstand bzw. Mitarbeitende im Advisory-Bereich von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Unternehmen bei der komplexen Migration unterstützen. Wir haben bereits Ende 2022 den Fachausschuss Digital Advisory (FADA) gegründet und ich freue mich, dass nun der erste Advisory Hinweis verabschiedet wurde”, sage Melanie Sack, IDW-Vorstandssprecherin. Die bisherigen Verlautbarungen des IDW beträfen die Bereiche Prüfung, Rechnungslegung, Unternehmensbewertung und Sanierung/Insolvenz mit Standards, Prüfungs- oder Praxishinweisen sowie F&A-Papieren. Fortan werde es auch aus dem Bereich Advisory Verlautbarungen zu wichtigen Beratungsthemen aus dem Bereich Digitalisierung geben. Das Thema Einführung SAP S/4 HANA habe aus Sicht des Fachausschusses besondere Relevanz, da SAP die Wartung der Vorgänger-ERP-Software demnächst einstellt und aufgrund der weiten Verbreitung von SAP ERP-Software viele mittelständische und große Unternehmen hiervon betroffen sind. Der FADA erarbeite aktuell weitere IDW Advisory Hinweise, u. a. zur technologiebasierten Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und zur Beratung zum Einsatz generativer KI in Unternehmen.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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