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BB 2025, 1779
 

Im Blickpunkt

Abbildung 22

Laut einer Antwort der Bundesregierung (hib – heute im bundestag Nr. 308/2025 vom 17.7.2025) gilt ein Tarifvertrag nur noch für rund 40 % der Beschäftigten. Gemäß der Mitteilung arbeitet die Bundesregierung auch darum aktuell an einem Aktionsplan für Tarifbindung. Das schreibt sie in einer Antwort (BT-Drs. 21/857 vom 10.7.2025) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/661 vom 26.6.62025) der Fraktion Die Linke. In diesem Zusammenhang verweist die Regierung auf die EU-Mindestlohnrichtlinie von 2022, wonach die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, einen solchen Aktionsplan zu erarbeiten, wenn die Tarifbindung der Betriebe im Land unter 80 % liegt. Aus der Antwort geht weiter hervor, dass in Deutschland nur noch 40,5 % der Beschäftigten in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten und es 2004 noch 57,6 % waren. Deutlich unterscheiden sich nach der Mitteilung dabei die Werte zwischen Ost- und Westdeutschland (2024: 30,8 % und 42,6 %), aber auch zwischen einzelnen Bundesländern (Nordrhein-Westfalen: 49,3 %; Berlin und Sachsen-Anhalt: 27,8 %) sowie zwischen verschiedenen Branchen (Öffentliche Verwaltung: 87,6 %; Finanz- und Versicherungsgewerbe: 66,4 %; Information und Kommunikation: 9,6 %). Diese Daten stammen laut der Antwort aus dem IAB-Betriebspanel 2004–2024. Die Antwort enthält viele weitere Tabellen (37 Seiten) zu verschiedenen Aspekten (z. B. Urlaubstage, Löhne), die den Unterschied zwischen tarifgebunden und nicht tarifgebundenen Betrieben im Einzelnen und lesenswert aufschlüsseln.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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