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BB 2020, 2163
 

Im Blickpunkt

Abbildung 14

Am 12.11.2020 wird der Betriebs-Berater in Kooperation mit der Rechtsanwaltskanzlei BEITEN BURKHARDT nunmehr zum siebten Mal die jährliche Deutsche Arbeitsrechtskonferenz, diesmal im Sofitel München Bayerpost, ausrichten. Unter dem Motto “Miteinander – Gegeneinander: Brennpunkte im betrieblichen Alltag” werden Referenten sowohl von Arbeitnehmer- als auch von Arbeitgeberseite aktuelle Spannungsfelder aus dem praktischen Arbeitsalltag diskutieren. So beschäftigt die Praxis nicht erst seit der Entscheidung des EuGH vom 14.5.2019 die Frage nach möglichst ordnungsgemäßer Dokumentierung der täglichen Arbeitszeit (EuGH C-55/18, dazu auch schon Wiesenecker, BB 2020, 564). Was sich auf den ersten Blick wie eine Selbstverständlichkeit liest, hinterlässt bei Arbeitgebern jedoch enormen Klärungsbedarf, wie z. B. ob das in Deutschland viel genutzte System der Vertrauensarbeitszeit weiterhin rechtmäßig ist oder welche technischen Anforderungen an ein solches Zeiterfassungssystem zu stellen sind (dazu LAG Berlin Brandenburg, Urteil vom 25.8.2020 – 10 Sa 2130/19, BB 2020, 1971). Dazu werden Frau Anette Kramme (BMAS), Herr Bruno Glöckner (Wieland Werke AG) und Herr Peter Obeth (Media-Saturn-Holding GmbH) vortragen. Auch der Gesundheitsschutz spielt in der betrieblichen Mitbestimmung derzeit eine herausragende Rolle. Wie weit die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats hier gehen und ob er dadurch in die Personalplanung eingreifen darf, erläutert Frau Dr. Nadine Absenger (verdi). Zu den Vorträgen zu diesen und weiteren spannenden Themen können Sie sich unter www.arbeitsrechtkonferenz.de anmelden.

Rebecca Marlow, Redakteurin Arbeitsrecht

 
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