Im Blickpunkt
Tritt ein Anleger einem Fonds bei und ist der Beitrittsbeschluss mit Mängeln behaftet, entsteht ein Schadenersatzanspruch sowie ein Anspruch auf Rückabwicklung. Die damit verbundenen steuerlichen Fragen behandelt Lampe. Hat ein Einspruch (teilweise) Erfolg und wird ihm daher abgeholfen, sind einige Verfahrensschritte einzuhalten, die Bilsdorfer/Morsch vorstellen.
Udo Eversloh, Ressortleiter Steuerrecht