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BB 2022, 1153
 

Im Blickpunkt

Abbildung 3

Die dauerhafte virtuelle Hauptversammlung wird kommen. Am 27.4.2022 hat das Bundesjustizministerium den Regierungsentwurf des “Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften” veröffentlicht. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt dazu: “Ich freue mich, dass wir heute in der Bundesregierung einen weiteren Schritt zur Digitalisierung des Gesellschaftsrechts beschlossen haben. Mit dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf schaffen wir aus dem coronabedingten Provisorium eine dauerhafte Lösung, die sowohl die Aktionärsrechte wahrt als auch praktikabel für die Unternehmen bleibt. . . .” (PM BMJ vom 27.4.2022). Gänzlich anders beurteilen das Deutsche Aktieninstitut und die Verbände BDI, Bitkom, BUJ, DIRK, GDV und VCI den Regierungsentwurf. In einer gemeinsamen Verbändeposition monieren sie, der Gesetzentwurf halte einem Praxistest nicht stand und müsse dringend nachgebessert werden, damit das virtuelle Format praktikabel und rechtssicher genutzt werden könne (s. PM DAI vom 10.5.2022). Eines der zentralen Probleme sei die Gefahr einer zu hohen Anzahl gleichzeitig elektronisch übermittelter Wortmeldungen ohne klare Regelungen, wie diese ausgewählt und begrenzt werden können. Auch Mayer/Jenne/Miller kritisieren in ihrem Beitrag auf S. 1155 ff. in diesem Heft, dass sinnvolle Regelungen des Referentenentwurfs und realitätsnahe Einschätzungen des BMJ im Regierungsentwurf zum Teil ins Gegenteil verkehrt wurden. Von “Licht und Schatten” sprechen denn auch in diesem Zusammenhang Groß/Scholz im Editorial dieser Ausgabe.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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