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BB 2021, 577
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Das Bundeskartellamt prüft derzeit das Vorhaben der Edeka-Gruppe, bis zu 72 Real-Standorte von der SCP Retail S.àr.l. zu erwerben. Nach vorläufiger Einschätzung hat die Behörde wettbewerbliche Bedenken bei 28 von diesen Standorten. Zum einen sieht es auf der Absatzseite eine drohende erhebliche Behinderung des wirksamen Wettbewerbs durch den Zuerwerb der dortigen Real-Standorte durch die Edeka-Gruppe. Zum anderen hat das Bundeskartellamt nach vorläufiger Ansicht mit Blick auf die vertikale Beziehung zu Lieferanten und das horizontale Verhältnis zu Wettbewerbern im Lebensmitteleinzelhandel ebenfalls wettbewerbliche Bedenken gegen das Vorhaben. Eine besondere Bedeutung komme hier der Stellung von mittelständischen Händlern und ihrer Beteiligung an der Veräußerung der Real Standorte zu (s. PM BKartA vom 10.2.2021). Das Bundeskartellamt ist in Gesprächen mit Edeka und SCP über mögliche Zusagen zur Lösung der Wettbewerbsprobleme. Auf der Beschaffungsseite bietet SCP insofern an, einen Teil der Real-Standorte an mittelständische LEH-Unternehmen zu veräußern. Die gesetzlich vorgesehene Frist für Hauptprüfverfahren in der Fusionskontrolle ist mit dem Inkrafttreten der 10. GWB-Novelle am 19.1.2021 von bislang vier auf fünf Monate angepasst worden. Damit hat sich die Frist für eine abschließende Entscheidung (bislang 22.2.2021) auf den 22.3.2021 verlängert (allgemein zur Fusionskontrolle auch Kahlenberg/Rahlmeyer/Giese, BB 2021, 579, 583 [in diesem Heft], die die Auswirkungen der 10. GWB-Novelle auf die Unternehmenspraxis beleuchten).

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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