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BB 2020, 2197
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Die Bundesregierung hat mit Drucksache 19/22409 eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP (Drucksache 19/21974) zur Frage der Abwerbung von steuerpflichtigen Rentnern durch andere Staaten beantwortet. Die Beantwortung fördert Interessantes zu Tage, lässt aber auch erkennen, dass die Bundesregierung hier kein Problemfeld sieht. Immerhin werden für das Jahr 2019 4,98 Mio. Steuerpflichtige mit Rentenbezug gezählt. 2018 hat die Deutsche Rentenversicherung ca. 1,8 Mio. Renten ins Ausland überwiesen. Für die im Ausland residierenden Rentner kann ein Doppelbesteuerungsabkommen zu sog. weißen, d. h. von keinem Staat besteuerten Einkünften führen. Im internationalen Unternehmenssteuerkontext ist dies eines der Hauptärgernisse. Bei Renteneinkünften scheint dies aus Sicht der Bundesregierung nicht der Fall zu sein. Die Doppelbesteuerungsabkommen wiesen nun einmal die Besteuerungsrechte zu. Dies könne zur Folge haben, dass in Deutschland keine Besteuerung erfolgt. Die Besteuerung liegt in den Händen des Ansässigkeitsstaates. In diesen Kontext passt eine Entscheidung des griechischen Parlamentes, die vorsieht, dass derjenige, der sein Steuerdomizil nach Griechenland verlegt und dort 183 Tage im Jahr verbringt, eine Pauschalsteuer auf seine Einkünfte zu entrichten hat. Es scheint als habe der Kampf um die deutschen Rentner begonnen. Auch Portugal verfolgt eine ähnliche Strategie.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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