Im Blickpunkt
Mit Urteil vom 14.10.2008 – 1 StR 260/08 – abrufbar: //BB-Online BBL2009-282-1 unter www.betriebs-berater.de, hat der BGH den früheren Chef des Energieversorgers EnBW, Utz Claassen, in der WM-Ticketaffäre rechtskräftig von Korruptionsvorwürfen freigesprochen – allerdings nur aus Mangel an Beweisen. In der Urteilsbegründung bekräftigt der Senat in objektiver Hinsicht die Grundlinien der bisherigen Rechtsprechung zu gesetzlichen und satzungsmäßigen Grenzen für Spenden und Sponsoringmaßnahmen in der Kapitalgesellschaft. Säcker zeichnet die Prinzipien für eine gesellschaftsrechtlich zulässige Spendenpraxis nach und entwirft eine Richtlinie, die den Vorstand vor der Gefahr eines Verstoßes gegen die §§ 266, 333 StGB schützen soll.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht