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BB 2020, 2265
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Dass der Staat aufgrund der zehnjährigen Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den sog. Cum-Ex-Geschäften Milliarden an Steuereinnahmen ggf. nebst Zinsen und Strafzuschlägen verlieren könnte, wurde an dieser Stelle schon beleuchtet. Nun treten die ersten Bundesländer auf den Plan, die sich mit dieser Situation nicht abfinden wollen, namentlich die Länder Bremen, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hamburg. Sie fordern von der Bundesregierung eine gesetzliche Sonderregelung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020, die bewirken soll, dass die Täter “die ergaunerten Milliarden” zurückzahlen (Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, PM v. 23.9.2020). So betont Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl: “Es wäre unerträglich, wenn wir tatenlos hinnehmen, dass die Betrüger das Geld behalten können. Der Staat muss alles Erdenkliche tun, um die erschwindelten Milliarden zurückzubekommen. Die Cum-Ex-Geschäfte zeugen von einer enormen kriminellen Energie. Ein groß angelegter Steuerbetrug, der neben strafrechtlichen auch finanzielle Folgen haben muss. Nur weil mehr als zehn Jahre vergangen sind, darf es kein schutzbedürftiges Vertrauen der Täter geben, dass sie ihre auf Betrug basierenden Milliardengewinne behalten können. Wir brauchen hierfür eine Sonderregelung. Ich hoffe, dass es für unseren Antrag in der morgigen Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates eine Mehrheit gibt. Die Schwere der Vergehen rechtfertigt eine Einziehung von verjährten Steuern – auch rückwirkend.” Nun soll an dieser Stelle keinesfalls Steuerhinterziehung verharmlost werden, aber der Gesetzgeber muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er es in der Hand gehabt hätte, durch eine gesetzliche Regelung Cum-Ex rechtzeitig den Garaus zu machen, so dass sich die Frage der Verjährung nicht gestellt hätte.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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