Im Blickpunkt
Vor dem Hintergrund massiv sinkender Beschäftigungszahlen in der EU (vgl. PM der EU-Kommission vom 23.11.2009) ist zu vermuten, dass Arbeitnehmer alles tun, um einen Arbeitsplatz zu bekommen. Dabei lässt der eine oder andere Arbeitgeber seine Bewerber durchaus auch mal zur Ader. Neben einigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Durchführung von Bluttests besteht manchmal jedoch nur das Interesse an der Verhinderung von zu erwartenden Krankheitsausfällen und Regressansprüchen. Dieser Handhabe sind jedoch Grenzen gesetzt, wie Byers in seinem Standpunkt darlegt. Dabei beinhalten nicht nur das BDSG und das AGG entsprechende Schranken, sondern auch das bald anwendbare GenDG (vgl. Wiese, BB 2009, 2198).
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht