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BB 2008, 1617
 

Im Blickpunkt

Abbildung 6

Nach einem in der letzten Woche bekannt gewordenen Referentenentwurf soll die von der Koalition geplante stärkere Förderung der Mitarbeiterbeteiligung am 1.4.2009 in Kraft treten. Die Beteiligung von Mitarbeitern soll mittels Steueranreizen und Branchenfonds erreicht werden. Durch Erhöhung des Steuerfreibetrags von bisher 135 Euro auf künftig 360 Euro pro Jahr soll der Erwerb von Kapitalanteilen an der eigenen Firma gefördert werden. Bestehende Modelle sollen bis 2015 Bestandsschutz erhalten. Es werden Mitarbeiterbeteiligungsfonds neu eingeführt, die dann unter der Aufsicht der BaFin stehen (vgl. auch die Gesetzgebungsrubrik im Wochenüberblick des Steuerrechts).

Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht

 
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