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BB 2020, 577
 

Im Blickpunkt

Abbildung 2

Das Bundeskartellamt hat am 25.2.2020 seine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen veröffentlicht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: “Wir begrüßen den Entwurf zur 10. GWB-Novelle. Der Referentenentwurf enthält wichtige Fortentwicklungen des kartellrechtlichen Rahmens, um den Herausforderungen der digitalen Wirtschaft und den Erfordernissen einer effektiven Kartellaufsicht künftig noch besser gerecht werden zu können.” Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs sei die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht, die darauf ziele, den missbräuchlichen Einsatz von Marktmacht insbesondere durch große digitale Plattformen besser erfassen und effektiver abstellen zu können. Hierzu werden nicht nur vorhandene Tatbestände in sinnvoller Weise konkretisiert und teilweise erweitert. Mit § 19a GWB werde auch ein überzeugender Ansatz für die bessere Erfassung der Wettbewerbsgefährdungen durch solche Plattformunternehmen gefunden, denen aufgrund ihrer strategischen Stellung und ihrer Ressourcen eine besondere marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukomme. Bedauerlich sei, dass der Entwurf trotz der Ergebnisse der Sektoruntersuchungen im Bereich Verbraucherschutz keine Durchsetzungsbefugnisse für das Bundeskartellamt zur Abstellung von Verstößen gegen verbraucherschutzrechtliche Regelungen enthalte. In seinem Editorial in Heft 13/2020 wird Prof. Daniel Zimmer kritisch zum Referentenentwurf Stellung nehmen.

Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht

 
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