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BB 2024, 1364
 

Im Blickpunkt

Abbildung 10

Bundesfinanzminister Christian Lindner plant Steuersenkungen. Bis 2026 sollen die Steuerzahler um ca. 23 Mrd. Euro entlastet werden. Lindner möchte auf Mehreinnahmen aufgrund der Inflation verzichten. Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer soll rückwirkend zum 1.1.2024 um 180 Euro auf 11 784 Euro angehoben werden. Dieser Betrag markiert dann die Grenze, bis zu der keine Einkommensteuer erhoben wird. Diese kommt nicht nur Geringverdienern zugute, sondern hat auch den Nebeneffekt, dass Rentner aus der Steuererklärungspflicht herausfallen. Das Volumen wird mit ca. 2 Mrd. Euro angegeben. Die nächste Steigerung des Grundfreibetrags ist für den 1.1.2025 vorgesehen. Diese soll 300 Euro betragen, so dass der Grundfreibetrag dann 12 084 Euro betrüge. Zudem soll der Einkommensteuertarif so verschoben werden, dass die Inflation ausgeglichen wird. Der Spitzensteuersatz von 42 % soll ab 68 429 Euro greifen. Verglichen mit dem aktuellen Recht liegt diese Entlastung bei ca. 8. Mrd. Euro. Auch für 2026 soll der Grundfreibetrag auf 12 336 Euro steigen, eine Erhöhung um 252 Euro. Der erste Tarifeckwert beginnt nach den Plänen bei 17 779 Euro. Der Spitzensteuersatz greift ab 69 798 Euro. Handelt es sich um eine echte Steuerentlastung? Nein! Aber es ist dem Bundesfinanzminister hoch anzurechnen, dass er die Steuererhöhung durch die Hintertür abmildern möchte. Zudem gibt es möglicherweise beim Grundfreibetrag Handlungsbedarf, um den Grundfreibetrag mit dem Bürgergeld auszutarieren. Der Umstieg der Leistungen beim Bürgergeld für Wohnen von der Kaltmiete zur Warmmiete führt zur Unwucht zwischen Grundfreibetrag und Bürgergeld. Mit Spannung darf auf den 15. Existenzminimumbericht im November gewartet werden. Es könnte sich weiterer Handlungsbedarf ergeben. Wie es mit den Plänen weitergeht? SPD und Grüne haben bereits Widerstand angekündigt.

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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