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BB 2023, 2099
 

Im Blickpunkt

Abbildung 22

Deutlich höhere Mindestlöhne in der Altenpflege: Nach einer jüngsten PM des BMAS hat sich die Pflegekommission, welcher nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz Vertreterinnen und Vertreter von privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen angehören – wobei Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer paritätisch vertreten sind – einstimmig für höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege ausgesprochen. Bis zum 1.7.2025 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland, nach Qualifikationsstufen gestaffelt, in zwei Schritten steigen, wobei diese einheitlich im gesamten Bundesgebiet gelten. Überdies empfiehlt die Pflegekommission weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus – in Höhe von jeweils neun Tagen pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche). Die Pflegekommission hat sich bei ihrer Empfehlung für eine Laufzeit bis 30.6.2026 ausgesprochen. Die nach der Empfehlung der Kommission geplanten Erhöhungsschritte sind gestaffelt für Pflegehilfskräfte ab 1.5.2024 15,50 Euro (hier und folgend jeweils pro Stunde), ab 1.7.2025 16,10 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte (Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung und einer entsprechenden Tätigkeit) ab 1.5.2024 16,50 Euro und ab 1.7.2025 17,35 Euro sowie für Pflegefachkräfte ab 1.5.2024 19,50 Euro und ab 1.7.2025 20,50 Euro. Nach Angaben des BMAS betrifft dies rund 1,3 Mio. Beschäftigte, welche in Einrichtungen arbeiten, die unter den Pflegemindestlohn fallen. Die aktuell gültige Pflegemindestlohn-Verordnung ist noch bis 31.1.2024 gültig und sieht vor, dass die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte derzeit 13,90 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro betragen. Sie steigen zum 1.12.2023 noch einmal auf 14,15 Euro, 15,25 Euro und 18,25 Euro. Dort, wo der spezielle Pflegemindestlohn nicht zur Anwendung kommt (zum Beispiel in Privathaushalten), gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12 Euro.

Prof. Dr. Christian Pelke, Ressortleiter Arbeitsrecht

 
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