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BB 2021, 2069
 

Im Blickpunkt

Abbildung 8

Eine Meldung aus Baden-Württemberg von Finanzminister Dr. Danyal Bayaz ließ letzte Woche aufhorchen und sorgte für enorme mediale Aufmerksamkeit: “Wir können Steuerbetrug noch besser verfolgen”. Die Steuerverwaltung Baden-Württemberg führt das erste bundesweite Hinweisgebersystem für Finanzämter ein. Ziel ist, den Bürgerinnen und Bürgern einen “sicheren und anonymen Kommunikationsweg” zu bieten, um Verstöße gegen Straf- und Steuergesetze anzuzeigen. So soll Steuerbetrug besser verfolgt und für Steuergerechtigkeit gesorgt werden. Ferner werde die Digitalisierung vorangetrieben und eine einfache Kommunikation zwischen Steuerverwaltung und Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht. Der Vorteil des neuen Systems sei, dass über einen digitalen Postkasten die Möglichkeit eines anonymen Dialogs für Rück- und Nachfragen zur Verfügung stünde und dies bei den herkömmlichen anonymen Anzeigen telefonisch, schriftlich, persönlich oder per E-Mail nicht möglich sei. Zudem werden durch vorgegebene Pflichtfelder mehr qualifizierte Angaben und dadurch eine Steigerung der Qualität anonymer Anzeigen erwartet. Auch könnten durch digitalisierte und strukturierte Vorgänge mehr Anzeigen erfasst werden. Nun sind Hinweisgebersysteme und “whistleblower” ja groß in Mode. Insoweit war es zu erwarten, dass irgendwann die Finanzverwaltung auch auf diese Systeme zurückgreifen wird, wie nun geschehen. Der Weg in das einfache Denunziantentum ist geebnet. Es bleibt zu hoffen, dass die Einfachheit der Meldung tatsächlich zur Erhöhung der Qualität führt und nicht der Effekt eintritt, der ansonsten durch die Einfachheit des Internets wie z. B. bei den sog. sozialen Medien zu beobachten ist: Beschimpfung, Beleidung und Verleumdung!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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