Im Blickpunkt
Eine Meldung (Handelsblatt online vom 30.6.2020) ließ in der vergangenen Woche aufhorchen. Die Kurzfassung könnte so lauten: Gibst du mir die Grundrente, bekommst du von mir die Zustimmung zur steuerlichen Förderung der Betriebsrente. Was war passiert? Nach Presseinformationen sicherte Bundesfinanzminister Olaf Scholz der CDU/CSU-Fraktion zu, die Zustimmung zur Reform der Riester-Rente zu erteilen und Beschäftigte mit kleinen Einkommen in der betrieblichen Säule der Alterssicherung zusätzlich zu fördern. Geplant ist, dass die Einkommensgrenze für die steuerliche Förderung einer Betriebsrente von monatlich 2 200 Euro auf knapp 2 600 Euro steigen soll. So könnten möglicherweise zwei Mio. weitere Beschäftigte eine staatliche Unterstützung bekommen, wenn sie in der betrieblichen Säule für das Alter sparen. Ferner soll die Riester-Rente attraktiver gestaltet werden, um die seit Jahren festzustellende Stagnation zu überwinden. Allerdings gibt es noch keine übereinstimmende Vorstellung zwischen CDU/CSU und der SPD. Der Preis hierfür ist die Aufgabe des Widerstandes seitens der CDU/CSU-Fraktion gegen den Gesetzentwurf zur Grundrente des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil und damit die Aufgabe der Bedingung, dass die Grundrente mit der neuen Finanztransaktionssteuer finanziert werden soll. Nun ist geplant, da offensichtlich der Glaube an die Finanztransaktionssteuer nicht sonderlich groß ist, die Grundrente, die im Einführungsjahr mehr als 1,3 Mrd. Euro kosten dürfte, ohne Gegenfinanzierung aus dem Staatshaushalt zu finanzieren. Aufgegeben wird wohl für diesen Deal auch die strittige Einkommensprüfung mit der bei künftigen und heutigen Rentnern ein Anspruch auf die neue Leistung festgestellt werden soll.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht