Im Blickpunkt
Das am 1.11.2008 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) regelt in § 16 Abs. 3 GmbHG erstmals den gutgläubigen Erwerb von GmbH-Geschäftsanteilen. Nachdem Bednarz in BB 2008, 1854 der Frage nachgegangen ist, ob die Gesellschafterliste in ihrer neuen Form als Rechtsscheinträger für einen gutgläubigen Erwerb geeignet ist, untersucht Apfelbaum im aktuellen Beitrag speziell das Tatbestandsmerkmal der Zurechenbarkeit i. S. v. § 16 Abs. 3 S. 2 GmbH. Denn nur wenn die Unrichtigkeit der Gesellschafterliste dem tatsächlichen Rechtsinhaber zuzurechnen ist, ist ein gutgläubiger Erwerb uneingeschränkt möglich.
Dr. Martina Koster, Ressortleiterin Wirtschaftsrecht