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BB 2018, 554
 

Im Blickpunkt

Abbildung 15

Deutsche Unternehmen gehen das Thema Wirtschaftskriminalität immer offensiver an. Das zeigt die in diesen Tagen veröffentlichte neunte Ausgabe der PwC-Studie “Wirtschaftskriminalität”, die auf einer repräsentativen Befragung von 500 deutschen Unternehmen beruht. So verfügen jetzt drei Viertel aller deutschen Firmen mit mehr als 500 Mitarbeitern über ein Compliance-Programm, heißt es dazu auf der PwC-Homepage. Darüber hinaus weiteten die Unternehmen ihre Compliance-Management-Systeme (CMS) auf immer mehr Deliktfelder aus – z. B. auf Vermögensdelikte (74 % aller Unternehmen mit CMS), Geldwäsche (65 %) und bei börsennotierten Unternehmen auch auf strafbaren Insiderhandel (76 %). 60 % der befragten Unternehmen sähen CMS-Programme als Wettbewerbsvorteil an – während nur 9 % von gegenteiligen Erfahrungen berichteten. 62 % hätten festgestellt, dass ihre CMS-Programme Wettbewerbsvorteile auf ausländischen Märkten bringen. Der Erfolg von Compliance zeige sich auch bei der Korruption, von der laut der Umfrage überhaupt nur noch 6 % der Unternehmen direkt betroffen sind. Darüber hinaus seien die Verdachtsfälle im Vergleich zur Umfrage von 2015 signifikant von damals 19 % auf nun nur noch 11 % zurückgegangen. 79 % der befragten Unternehmen hätten die Rolle eines internen Ansprechpartners etabliert, an den sich Mitarbeiter wenden können, um strafbares Fehlverhalten von Kollegen zu melden – wiewohl es sich hierbei aufgrund der eingeschränkten Anonymität um kein Hinweisgeber-System im engeren Sinne handelt. Anders sei das bei telefonischen Hotlines (57 %), webbasierten Meldesystemen (35 %) und anonym zu kontaktierenden Ombudspersonen (29 %). Bislang seien jedoch nur 31 % der Hinweisgeber-Systeme für Geschäftspartner und Subunternehmen zugänglich und sogar nur 23 % für die Öffentlichkeit. “Und das”, so PwC-Experte Salvenmoser, “obwohl unseren empirischen Untersuchungen zufolge schon jetzt rund ein Fünftel der Hinweise von externen Tippgebern kommen.” In dem Punkt besteht also noch Verbesserungsbedarf. Wie die Integration neuer normativer, judikativer und administrativer Anforderungen in ein Compliance-Management-System gelingen kann, ist Gegenstand eines Beitrags von Makowicz in diesem BB-Schwerpunktheft Compliance.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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