Im Blickpunkt
Unter Darstellung des Anwendungsbereichs des § 15 a Abs. 3 und Abs. 4 UStG und dem Vergleich mit den Regelungen zur Vorsteuerberichtigung in Art. 184 ff. MwStSystRL, kommt Klaus D. Hahne zu dem Ergebnis, dass einer Berichtigung nach § 15 a Abs. 3 UStG in vielen Fällen die europarechtliche Grundlage fehlt. Im Anschluss daran stellen Martin Schmitz und Dr. Andreas Erdbrügger das BMF-Schreiben zu § 15a Abs. 3 und 4 UStG vor, dass in die UStR 2008 übernommen wurde (Abschn. 216 und 217 a bis f) und dass sich mit der Frage befasst, wann “eine Maßnahme” i. S.des § 15a Abs. 3 Satz 2 UStG vorliegt.
Markus van Ghemen, Verantwortlicher Redakteur Steuerrecht