Im Blickpunkt
Zum Ende des Jahres 2019 ist Herr Rechtsanwalt Udo Eversloh nach langen Jahren als Ressortleiter des Bereichs Steuerrecht in der Zeitschrift “Betriebs-Berater” sowie als Schriftleiter der Zeitschrift “Der Steuerberater” aus Altersgründen in den Ruhestand getreten. Wir blicken auf eine lange und fruchtbare Zusammenarbeit zurück. Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Michael Stahlschmidt verstärkt bereits seit dem 1. September 2019 die Redaktionen unserer Zeitschriften “Betriebs-Berater” und “Der Steuerberater”. Zum 1. Januar 2020 hat er die Leitung des Ressorts Steuerrecht im Betriebs-Berater sowie die Schriftleitung des “Steuerberaters” übernommen. Michael Stahlschmidt blickt auf ein an Erfahrungen reiches und spannendes bisheriges Berufsleben zurück. Nach Stationen beim Bundesgrenzschutz, einem Verkehrsunternehmen sowie der Finanzverwaltung nahm er ein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Gießen auf. Nach der ersten juristischen Staatsprüfung absolvierte Stahlschmidt das Referendariat am Landgericht Arnsberg und legte die zweite juristische Staatsprüfung ab. Es folgte die Promotion zum Dr. jur. an der Justus-Liebig-Universität Gießen mit dem Thema “Umweltsteuern und Umweltabgaben in der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland”, die von Prof. Dr. Friedrich von Zezschwitz, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht, betreut wurde. Herr Stahlschmidt ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Hochschullehrer an der Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn (FHDW). Zudem ist er Fachanwalt für Steuerrecht, für Insolvenzrecht und für Medizinrecht sowie Master of Business Administration (MBA), Magister Legum (LL.M.), Magister Rerum Fiscalium (M.R.F.) und Master of Laws (LL.M.). Seine Forschungs- und Beratungsschwerpunkte sind Bilanzierung nach HGB, Steuerrecht und International Financial Reporting Standards (IFRS), Steuerrecht national und international sowie Insolvenz- und Gesellschaftsrecht. Dem Betriebs-Berater ist Michael Stahlschmidt seit Jahren verbunden, z. B. mit dem Beitrag “Die Neuregelung der Freistellung des Existenzminimums von Kindern durch das Gesetz zur Familienförderung” (BB 2000, 1327 ff.) und “Die Gewerbesteuerpflicht des Insolvenzverwalters” (BB 2002, 1727 ff.). Ich begrüße – auch im Namen der gesamten Redaktion – Herrn Kollegen Stahlschmidt in seinen neuen Funktionen sehr herzlich und freue mich auf eine weiter gute, konstruktive, harmonische und hoffentlich lange Zusammenarbeit.
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Chefredakteur