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BB 2023, 2601
 

Im Blickpunkt

Abbildung 27

“Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird für die deutsche Wirtschaft eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre sein”, heißt es in einer PM der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) vom 26.10.2023. In Kürze sei der Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) in Deutschland zu erwarten. Andreas Dörschell, Präsident der Wirtschaftsprüferkammer (WPK), sehe den Berufsstand gut aufgestellt: “Auf die deutschen Unternehmen kommt einiges zu. Die Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsberichte ist bei Wirtschaftsprüfern in guten Händen. Wegen der engen Verzahnung von Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte der Abschlussprüfer auch der Nachhaltigkeitsberichtsprüfer sein. Das betrifft nicht nur die Großen unserer Branche, von denen die Öffentlichkeit häufig spricht. Ebenso stehen mitte[l]ständische und kleine Praxen bereit. Die integrierte Prüfung führt nicht zu höheren Kosten im Vergleich zu einer isolierten Prüfung. Im Gegenteil, sie vermeidet Doppelarbeiten und Bürokratie. [. . .] Unser Berufsstand hat strenge und detaillierte Regelungen zur Unabhängigkeit zu beachten. In unseren Praxen haben wir Qualitätssicherungssysteme implementiert, die die Anforderungen der CSRD vollumfänglich erfüllen. Mit der WPK existiert zudem eine Berufsorganisation, welche die Anforderungen der CSRD bezüglich der Qualitätskontrolle, der Berufsaufsicht, des Berufsregisters und des Berufsexamens abdeckt. In der Gesamtbetrachtung sehen wir uns daher als die prädestinierten Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung.” Sollten neben dem Berufsstand weitere Anbieter von Prüfungsdienstleistungen mit der Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten betraut werden, müssten für sie zwingend gleiche Bedingungen gelten, vor allem keine Prüfung von Sachverhalten, an deren Zustandekommen der Prüfer oder eine verbundene Einheit selbst mitgewirkt hat, und die Einrichtung eines Systems der beruflichen Selbstverwaltung nebst externer Überwachungsbehörde, einschließlich Berufsaufsicht und Durchführung des (schriftlichen und mündlichen) Berufsexamens.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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