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BB 2014, 321
 
Im Blickpunkt

Wer Insider-Informationen geschäftlich nutzt oder die Finanzmärkte durch falsche oder irreführende Informationen manipuliert, muss in schweren Fällen künftig mit mindestens vier Jahren Haft rechnen. Einen entsprechenden Kommissionsvorschlag für verschärfte strafrechtliche Sanktionen hat das europäische Parlament am 4.2.2014 angenommen. Die Einigung zwischen Parlament, EU-Regierungen und Kommission bedeutet konkret: (1) Marktmissbrauchstatbestände wie Insiderhandel, …

BB 2014, 321

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