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BB 2025, 2409
 

Im Blickpunkt

Abbildung 13

“Ab 2026 sind bis zu 4,2 Mio. Euro Förderung für Forschungsvorhaben je Unternehmen möglich”, heißt es in einer PM des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) vom 7.10.2025. Das neue IDW Knowledge Paper zeige, wie Unternehmen von der neuen Forschungszulage profitieren können. Mit der Ausweitung der steuerlichen Förderung würden der Investitionsstandort Deutschland gestärkt und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen angeregt. Das IDW Knowledge Paper des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland “Die neue Forschungszulage – Überblick über die Reglungen für Unternehmen und Wirtschaftsprüfung”, das unter www.idw.de abrufbar ist, stelle die ab dem kommenden Jahr gültige Zulagenregelung für die Forschung dar, gebe einen Überblick über förderfähige Forschungsvorhaben und über das zweistufige Antragsverfahren. Mit dem Forschungszulagengesetz sei in Deutschland erstmals im Jahr 2020 eine steuerliche Forschungs- und Entwicklungsförderung in Form einer Forschungszulage eingeführt worden. Die gesetzlichen Regelungen seien seitdem bereits mehrfach geändert worden, zuletzt durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Dadurch werde die maximale Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro förderfähige Aufwendungen erhöht, woraus sich eine allgemeine Höchstzulage von 3 Mio. Euro ergebe. Kleine und mittelgroße Unternehmen könnten darüber hinaus von einem Bonus in Höhe von 10 % der Bemessungsgrundlage profitieren. Somit steige die Höchstzulage für diese Unternehmen ab dem 1.1.2026 auf 4,2 Mio. Euro. Die Forschungszulage werde nur auf Antrag gewährt. In den vergangenen fünf Jahren seien nach Auskunft der Bescheinigungsstelle Forschungszulage mehr als 36 000 Anträge gestellt worden. Das Antragsverfahren selbst sei zweistufig – die Beantragung einer sog. Forschungs- und Entwicklungs-(FuE-)Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und der anschließende Antrag auf Zulage beim zuständigen FA. Wirtschaftsprüfer würden bei der Auswahl geeigneter Forschungs- und Entwicklungsprojekte helfen und begleiteten in dem Zulagenverfahren.

Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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