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BB 2014, 1641
 

Im Blickpunkt

Abbildung 4

Nach einer in diesen Tagen veröffentlichten Untersuchung der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC (www.pwc.de) ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der DAX 30-Unternehmen in den vergangenen gut drei Jahren um zehn Prozentpunkte gestiegen. Stand 31.5.2014 seien 119 von 488 Aufsichtsratsmitgliedern weiblich. Dies entspreche einer Quote von 23,4 % gegenüber lediglich 13,4 % zu Jahresanfang 2011. Aber die Dynamik habe nachgelassen: Sei der Frauenanteil von Mitte 2012 bis Mitte 2013 noch um 3,5 Prozentpunkte gestiegen, so habe sich der Zuwachs in den vergangenen zwölf Monaten auf 1,7 Prozentpunkte verlangsamt. Nach einem jetzt veröffentlichten Gesetzentwurf müssen von 2016 an börsennotierte Unternehmen (mit Ausnahme der SE) ihre Aufsichtsräte zu 30 % mit Frauen besetzen. Darüber hinaus findet sich im Gesetzentwurf, so die FAZ vom 25.6.2014, 21, “an versteckter Stelle eine folgenreiche Bestimmung für rund 3500 Unternehmen, die sich die Höhe ihrer ‘Flexi-Quote’ selbst aussuchen können. Demnach müssen dort in den Aufsichtsräten und Vorständen ‘mindestens ein Mann und eine Frau’ sitzen.” Nach Angaben des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) bestehe jedoch bei 60 % dieser Unternehmen der Aufsichtsrat nur aus drei Personen. “Der Entwurf zwingt viele hundert Unternehmen zur Einführung unflexibler Quoten in Vorständen und Aufsichtsräten”, kritisiert Holger Lösch, Mitglied der BDI-Hauptgeschäftsführung, die legislativen Pläne. “Der Gesetzgeber hat vor, in die Selbstorganisation von Unternehmen viel stärker einzugreifen als heute. Das ist nicht hinnehmbar. Besonders problematisch ist, dass es in jedem Gremium mindestens eine Frau oder einen Mann geben muss – gerade angesichts einer durchschnittlichen Vorstandsgröße von nur 2,45 Personen in börsennotierten Unternehmen.”
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft

 
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