Im Blickpunkt
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/10633), ob die Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise auch in die Bilanzrechtsreform einfließen werden (BT-Drs. 16/10726), geantwortet, dass die jüngsten Entwicklungen an den Finanzmärkten zwar “mit in die Erwägungen einbezogen werden”, sich aber “eine grundsätzliche Abkehr vom Konzept der Zeitwertbewertung von Finanzinstrumenten international nicht” abzeichne und die Regierung am Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz grundsätzlich festhalte. Nachbesserungsbedarf in einzelnen Punkten sehen Funnemann/Kerssenbrock bei den Regelungen zu den Ausschüttungssperren (dazu der Aufsatz in dieser Ausgabe) und Strieder bei der Erklärung zur Unternehmensführung (dazu der “Standpunkt” auf dieser Seite).
Gabriele Bourgon, Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft