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BB 2021, 1365
 

Im Blickpunkt

Abbildung 5

Am 1.7.2021 wird nach Verlautbarung der Kommission die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ihre Arbeit aufnehmen. Die Vizepräsidentin der Kommission Vĕra Jourová erklärte dazu: “Wir sind jetzt auf der Zielgeraden: In Kürze werden wir die erste jemals geschaffene unabhängige EU-Einrichtung in Betrieb nehmen, die gegen den EU-Haushalt gerichtete Straftaten untersucht und verfolgt. Ab dem 1. Juni werden europäische Staatsanwälte unter der starken Führung von Laura Kövesi gegen Kriminelle vorgehen und dafür sorgen, dass kein Euro mehr durch Korruption oder Betrug verloren geht.” Der Kommissar für Justiz Didier Reynders meinte: “Mit der Inbetriebnahme der Europäischen Staatsanwaltschaft wird ein neues Kapitel in der Geschichte der europäischen Integration aufgeschlagen. Die Hauptaufgabe dieser EU-Einrichtung besteht darin, EU-Gelder im gemeinsamen Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger vor Kriminellen zu schützen. Sie wird die Umsetzung von “NextGenerationEU” mit Argusaugen beobachten, um sicherzustellen, dass die Gelder in vollem Umfang für die wirtschaftliche Erholung von der Krise verwendet werden.” Sie ist die erste jemals geschaffene supranationale Staatsanwaltschaft. Sie führt Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu gegen die finanziellen Interessen der EU gerichteten Betrugsdelikten und anderen Straftaten durch. Die EUStA ist unabhängig von der Kommission und anderen Organen und Einrichtungen der EU sowie den Mitgliedstaaten. Sie wird die Arbeit anderer EU-Stellen wie dem OLAF, Eurojust und Europol ergänzen und mit diesen sowie mit den zuständigen Behörden jener Mitgliedstaaten, die sich nicht an der supranationalen Staatsanwaltschaft beteiligen, zusammenarbeiten. Auf längere Sicht wird die EUStA voraussichtlich etwa 3 000 Fälle jährlich untersuchen. Nun könnte man meinen, dass die Betroffenheit nicht so groß ist, da der Bezug zum EU-Haushalt begrenzende Wirkung entfaltet, doch weit gefehlt: Die EUStA ist u. a. zuständig für betrügerische Handlungen im Zusammenhang mit Mehrwertsteuer-Abgaben, die mit zwei oder mehr Mitgliedstaaten verbunden sind und einen Gesamtschaden von mindestens 10 Mio. Euro verursachen!

Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht

 
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