Im Blickpunkt
Das BAG hat jüngst in seinem Urteil vom 22.7.2008 (1 ABR 40/07) differenziert zu den Mitbestimmungsrechten des Konzernbetriebsrats bei Verhaltenskodices entschieden. Freckmann, die u. a. das Verfahren über alle Instanzen führte, zeigt auf der Ersten Seite auf, welche klare Wegweisung das BAG für die Einführung von Ethikrichtlinien mit dieser Entscheidung vornahm. Sittard stellt in seinem BB-Kommentar im Anschluss an den auszugsweisen Urteilsabdruck die unterschiedlichen Mitbestimmungsrechte des Konzernbetriebsrats dar.
Armin Fladung, Verantwortlicher Redakteur im Arbeitsrecht