Im Blickpunkt
Die Corona-Wirtschaftskrise hat auch die EU-Kommission auf den Plan gerufen, mit einem mehrere hundert Milliarden schweren Hilfsprogramm die Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen. Geplant ist ein Hilfspaket von 750 Mrd. Euro. Dies sei “Europas Moment” sagte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, da kein EU-Land in der Lage sei, die Krise allein zu lösen. 500 Mrd. Euro sollen als nicht rückzahlbarer Zuschuss und 250 Mrd. Euro als Kredite zur Verfügung gestellt werden. Die Krisenhilfen sollen dazu beitragen, dass die Europäische Union klimaneutral, digital und sozial wird. Das soziale Gefüge der EU solle repariert, der EU-Binnenmarkt geschützt und die Bilanzen in ganz Europa wieder ausgeglichen werden. Zur Finanzierung wird auf alte Ideen zurückgegriffen. So soll eine Digitalsteuer, die die großen Digitalkonzerne wie Apple, Amazon, Google und Facebook bezahlen sollen, ebenso zur Finanzierung dienen wie eine Plastikabgabe. Diese neuen Steuern und Abgaben sind nach Vorstellung der EU-Kommission geeignet, die Finanzierung zu ermöglichen. Zur Erinnerung: Die Digitalsteuer war auf EU-Ebene bereits im Rahmen der Finanztransaktionssteuer nicht mehrheitsfähig und damit im Ergebnis bisher gestorben. Gleiches gilt für die Plastikabgabe, auch diese wurde schon einmal unter einer anderen Begründung gefordert, aber nicht umgesetzt. Da der Widerstand bezüglich des Rettungspaketes von den sog. vier Sparsamen, namentlich Österreich, Niederlande, Dänemark und Schweden immens ist, bleibt abzuwarten, welches Schicksal dieses Mal der Digitalsteuer und Plastikabgabe widerfährt. Zu bedenken ist außerdem, dass der EU keine Steuersetzungskompetenz zukommt.
Prof. Dr. Michael Stahlschmidt, Ressortleiter Steuerrecht