BFH
Im Steuergebiet niedergelassener Händler, der Kaffee aus anderem Mitgliedstaat in das Steuergebiet versendet, betreibt keinen Versandhandel i. S. des KaffeeStG und ist daher Steuerschuldner
BFH
vom 14.04.2003
- VII B 267/02
BB 2003, 1425 (Heft 27)
BB 2003, 1425 (Heft 27)
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