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BB 2009, 1996
BGH 
Informationspflicht der Bank zum Umfang der Einlagensicherung von Kundengeldern (Urteil vom 14.07.2009, XI ZR 152/08)

Eine Bank genügt ihrer Pflicht nach § 23a Abs. 1 S. 2 KWG i. d. F. vom 1.8.1998, einen Kunden schriftlich in leicht verständlicher Form über die Sicherungseinrichtung zu informieren, wenn die Information in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten ist und sie den Kunden hierauf vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung gesondert hinweist.

BGH, BB 2009, 1996-2001 (Urteil vom 14.07.2009, XI ZR 152/08)

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