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BB 2006, 1767
BGH 
Kein Ausschluss der Mängeleinrede bei Verzug mit der Restkaufpreiszahlung (Urteil vom 14.06.2006, VIII ZR 135/05)

Dem Käufer steht die in § 478 BGB a. F. vorausgesetzte Mängeleinrede auch dann zu, wenn er sich mit der Zahlung des Restkaufpreises in Verzug befindet (Fortführung von BGHZ 113, 232).

BGH, BB 2006, 1767-1768 (Urteil vom 14.06.2006, VIII ZR 135/05)

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