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BB 2008, 2366
OLG München 
Kein Ladungsmangel trotz Verlangens der Schriftform für sämtliche Stimmrechtsvollmachten in der Einladung (Beschluss vom 03.09.2008, 7 W 1432/08)

Offensichtlich unbegründet sind Anfechtungs-/Nichtigkeitsklagen gegen einen Squeeze-out-Beschluss der Hauptversammlung, wenn sich aufgrund umfassender rechtlicher Prüfung ohne weitere Sachaufklärung die Überzeugung gewinnen lässt, dass die Klagen voraussichtlich abzuweisen sind und auch Rechtsmittel keinen Erfolg haben werden.

OLG München, BB 2008, 2366-2370 (Beschluss vom 03.09.2008, 7 W 1432/08)

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