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BB 2001, 856
 
BGH
Korrespondenzanwalt muss Datumsmitteilung (hier: Zeitpunkt der Urteilszustellung) eigenverantwortlich überprüfen

BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - VI ZB 34/00;

BGH vom 13.02.2001 - VI ZB 34/00
BB 2001, 856 (Heft 17)

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